Hausordnung

An unseren Schulen leben und lernen Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusammen. Dieses Zusammenleben soll getragen werden von einem breiten Grundverständnis gegenseitiger Achtung, Toleranz und einem fürsorglichen Umgang miteinander. Gewalt, Zerstörung, Rassismus und Sexismus werden an unseren Schulen nicht geduldet.

Grundregeln:

Wer an unseren Schulen lernt, arbeitet oder spielt, verhält sich so, dass kein anderer behindert, belästigt oder gefährdet wird.
Gefährliche Gegenstände, Waffen jeglicher Art, Chemikalien, Knallkörper u.ä. sowie alkoholische Getränke und andere Rauschmittel dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Wer gegen Regeln der Hausordnung verstößt, wird zur Rechenschaft gezogen.
Je nach Schwere des Verstoßes werden Ordnungsmaßnahmen ergriffen: Sie reichen von Sonderarbeiten außerhalb des Unterrichts bis hin zur Entlassung aus der Schule. Die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt.

Wertsachen

Es wird empfohlen, keine Wertsachen (u.a. Schmuck und größere Geldbeträge) mitzubringen, weil für sie kein Versicherungsschutz besteht. Fundsachen werden in der Mensa abgegeben. Die Fahrräder werden gesichert in den dafür vorgesehenen Ständern auf dem Fahrradhof abgestellt. Regeln für das Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände:

Pause

Zu Beginn der großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler (Ausnahme Oberstufe) auf den Hof oder in die Schulstraße. Bei schlechtem Wetter können die Schülerinnen und Schüler in den Gebäuden bleiben. Dieses wird durch die Ansage „Regenpause“ bekannt gegeben.
Sämtliche Notausgänge sind nur im Alarmfall zu benutzen.
Ohne ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder Erlaubnis einer Lehrkraft dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 aus Gründen des Versicherungsschutzes das Schulgelünde während der Unterrichtszeit und der Pausen nicht verlassen.

Mensa

Die Cafete/Mensa ist ein besonders wichtiger Bestandteil unseres Schullebens. Deshalb soll diese Einrichtung von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft besonders unterstützt werden.
Am Verkaufstresen wie auch am Kiosk wird nicht vorgedrängelt.
Jeder verlässt die Toiletten so, wie er sie gern vorfinden möchte. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

Fahräder

Der Fahrradkäfig ist ebenfalls kein allgemeiner Aufenthaltsort. Um andere nicht zu gefährden, werden die Fahrräder während der großen Pausen auf dem Schulgelände geschoben.
Fachräume und Turnhallen dürfen nur unter der Aufsicht von Lehrkräften betreten werden.

Sporthalle

Die Sporthalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Im Geräteraum wird nicht geturnt oder gespielt.
Diese Regelung gilt ebenfalls für Vereinssportler und Zuschauer.

Schulräume

Die Nutzung von schulischen Räumen außerhalb der Unterrichtszeit muss mit dem Hausmeister und der Schulleitung abgesprochen werden. Nach Schluss der Veranstaltung muss der Raum so weit in Ordnung gebracht werden, dass am folgenden Tag darin ohne weiteres unterrichtet werden kann.

Rauchen

Auf dem Schulgelände und in Sichtweite der Schule darf nicht geraucht werden. Auch auf Schulveranstaltungen und bei Fahrten besteht ein Rauchverbot.

Schulhof

Jeder wirft seine Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter und sorgt dafür, dass er seinen Platz und den Unterrichtsraum sauber und aufgeräumt verlßsst. Nach dem Unterricht in der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt, um den Raumpflegerinnen die Arbeit zu erleichtern.
Das Ballspielen und Herumtoben müssen aus Sicherheitsgründen in den Schulgebäuden unterbleiben. Dasselbe gilt für Roller, Inlineskater, Skateboards und Rollschuhe.

Regeln für den Unterricht:

Der Unterricht beginnt für Schüler/-innen und Lehrer/-innen pünktlich. Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft erschienen, meldet der/die SchÃülersprecher/-in der Klasse/des Kurses im Sekretariat das Fehlen der Lehrkraft.
Jeder verhält sich so, dass der Unterricht ohne Störung stattfinden kann. In den Treppenhäusern und Fluren verhält sich jeder leise, weil sie auch Arbeitsbereiche sind.
Das Unterrichtsmaterial ist zu jeder Stunde vollständig mitzubringen.
Handys sind während der Unterrichtszeit auszustellen.

Krankmeldungen

Wer wegen einer Erkrankung oder aus anderen zwingenden Gründen am Unterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann, legt unverzüglich, bei längerer Erkrankung spätestens am 4.Tag, dem/der Klassenlehrer/-in bzw. in der Oberstufe dem/der Fachlehrer/-in eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten vor.

Personendaten

Änderungen von Anschriften, Telefonnummern oder Personenaten werden dem/der Klassenlehrer/Tutor sowie dem Sekretariat umgehend mitgeteilt.
Schulfremde dürfen sich nur mit schriftlicher Genehmigung der Schulleitung im Gebäude und auf dem Schulhof aufhalten.

Gymnasium Links der Weser

Alfred-Faust-Straße 6 | 28277 Bremen | Telefon 0421-361-16360 | Telefax 0421-361- 16618
E-Mail: 324@schulverwaltung.bremen.de
Schulleiter: Herr Sudmann